Vergleichbar einer Jahresnachprüfung eines Flugzeuges muß sich jeder Pilot in regelmäßigen Abständen einer Tauglichkeitsuntersuchung bei einem dafür zugelassenen Fliegerarzt unterziehen.
Die "Richtlinien für die Feststellung der Tauglichkeit des Luftfahrtpersonals" des BMfV, veröffentlicht im Bundesanzeiger April 2003, regeln nach JAR-FCL 3 Art und Umfang der medizinischen Untersuchung, die Tauglichkeitskriterien und die geforderten Untersuchungsintervalle.
Dadurch konnte der Anteil gesundheitlich bedingter Unfallraten in der Luftfahrt
auf unter 1 % gesenkt werden.